Der Pflichtverteidiger

Freitag, 29. Januar 2010 von sbohnert

Was ist ein Pflichtverteidiger

Der Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der aufgrund einer besonderen prozessualen Situation dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet wurde.  Der Betroffene hat bereits in einem frühen Stadium Einfluss auf die Person seines Verteidigers. Finden Sie sich deshalb nicht mit der Wahl des Gerichts ab. Das Gericht wählt gerne die Verteidiger, die dem Gericht weniger Probleme bereiten – ob dies im Interesse des Mandanten ist, ist fraglich.


Wer hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ?

Der Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist nicht von der finanziellen Situation des Angeklagten abhängig. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Beiordnung immer dann, wenn es sich um einen Fall der sog. notwendigen Verteidigung handelt.

In jedem Fall lohnt ein Anruf bei dem 24-Stunden-Notdienst des Anwaltsnotdienstes Mittelbaden.


 

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