Mietminderung bei Mängel in der Mietwohnung

Sonntag, 22. Januar 2012 von admin

Mieterinnen und Mieter stehen immer wieder vor dem Problem, dass bei auftauchenden Mängeln in der Mietwohnung Hemmungen bestehen, diese dem Vermieter anzuzeigen und die Beseitigung geltend zu machen. Dies ist aber aus folgenden Gründen wichtig:

Ihr Vermieter oder ihre Vermieterin hat nur dann Anspruch auf die volle Miethöhe, wenn die ihre Wohnung auch insgesamt in Ordnung ist.  Ist dies nicht so, können sie die Miete mindern. Eine Minderung kommt jedoch erst dann in Betracht, wenn sie ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin die Gelegenheit gegeben haben, den Mangel abzustellen und die vollse Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wieder herzustellen.

Tut er dies nicht – wozu sie ihm eine Frist setzen sollten – können sie die Miete mindern. Die Höhe der Minderungungsquote ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Diese Minderungsquote, also der Betrag den sie von der Miete einbehalten dürfen, muß aufgrund aktueller Rechtsprechung bestimmt werden. Wir vom Anwaltsnotdienst Mittelbaden helfen ihnen hierbei gerne.
Ohne fachlichen Rat sollten Sie die Minderung nicht vornehmen, da die Höhe der Minderungsquote in einem anschließenden Prozess vor Gericht gut begründet werden muss.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit unseren Anwälten einen Beratungstermin.

Ihr Anwaltsnotdienst Mittelbaden


 

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