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	<description>Hilfe in Notsituationen durch einen erfahrenen Anwalt</description>
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		<title>Mietminderung bei Mängel in der Mietwohnung</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 17:18:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mieterinnen und Mieter stehen immer wieder vor dem Problem, dass bei auftauchenden Mängeln in der Mietwohnung Hemmungen bestehen, diese dem Vermieter anzuzeigen und die Beseitigung geltend zu machen. Dies ist aber aus folgenden Gründen wichtig: Ihr Vermieter oder ihre Vermieterin hat nur dann Anspruch auf die volle Miethöhe, wenn die ihre Wohnung auch insgesamt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p>Mieterinnen und Mieter stehen immer wieder vor dem Problem, dass bei auftauchenden Mängeln in der Mietwohnung Hemmungen bestehen, diese dem Vermieter anzuzeigen und die Beseitigung geltend zu machen. Dies ist aber aus folgenden Gründen wichtig:</p>
<p>Ihr Vermieter oder ihre Vermieterin hat nur dann Anspruch auf die volle Miethöhe, wenn die ihre Wohnung auch insgesamt in Ordnung ist.  Ist dies nicht so, können sie die Miete mindern. Eine Minderung kommt jedoch erst dann in Betracht, wenn sie ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin die Gelegenheit gegeben haben, den Mangel abzustellen und die vollse Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wieder herzustellen.<strong><br />
</strong><br />
Tut er dies nicht &#8211; wozu sie ihm eine Frist setzen sollten &#8211; können sie die Miete mindern. Die Höhe der Minderungungsquote ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Diese Minderungsquote, also der Betrag den sie von der Miete einbehalten dürfen, muß aufgrund aktueller Rechtsprechung bestimmt werden. Wir vom Anwaltsnotdienst Mittelbaden helfen ihnen hierbei gerne.<br />
Ohne fachlichen Rat sollten Sie die Minderung nicht vornehmen, da die Höhe der Minderungsquote in einem anschließenden Prozess vor Gericht gut begründet werden muss.</p>
<p>Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit unseren Anwälten einen Beratungstermin.</p>
<p>Ihr Anwaltsnotdienst Mittelbaden</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
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		<title>Abmahnungen aufgrund angeblicher Verstösse im Internet werden schwieriger!</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Apr 2011 16:31:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sbohnert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachdem in der Vergangenheit vereinzelt Richterinnen und Richter, die sich der Mühe unterzogen den ihnen zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt einer kritischen rechtlichen und tatsächlichen Prüfung zu unterziehen, Zweifel am Beweiswert von sog. IP-Adressen geäußtert haben, hat nunmehr das OLG Köln (Oberlandesgericht) ebenfalls Zweifel an der rechtlichen Verwertbarkeit der in Abmahnungen angegebenen IP-Adresse. Unter dem Aktenzeichen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem in der Vergangenheit vereinzelt Richterinnen und Richter, die  sich der Mühe unterzogen den ihnen zur Entscheidung vorgelegte  Sachverhalt einer kritischen rechtlichen und tatsächlichen Prüfung zu  unterziehen, Zweifel am Beweiswert von sog. IP-Adressen geäußtert haben,  hat nunmehr das OLG Köln (Oberlandesgericht) ebenfalls Zweifel an der  rechtlichen Verwertbarkeit der in Abmahnungen angegebenen IP-Adresse.  Unter dem Aktenzeichen:<br />
6 W 5/11 kann der Beschluss des OLG Köln im Internet nachgelesen werden.</p>
<p>Abmahnungen von Anwälten, die aufgrund der ermittelte IP-Adresse  Ihnen vorwerfen, Sie hätten einen Rechtsverstoß begangen und müßten  daher sowohl Schadenersatz, wie auch Anwaltskosten bezahlen, sollten  daher auf diesen Beschluss verwiesen werden. Allerdings: Lassen Sie sich  hierfür anwaltlich vertreten. Diese Kosten bekommen Sie zwar nicht von  Ihrer Rechtschutzversicherung erstattet, jedoch ist eine effektive und  rechtlich fundierte Abwehr der unberechtigten Forderung auf lange Sicht  kostengünstiger. Ohne anwaltlichen Rat passieren schnell Fehler bei der  Formulierung von Briefen in einer solch wichtigen Angelegenheit. Dies  gilt es zu vermeiden.</p>
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		<title>Zwingende Pflichtverteidigerbeiordnung ab Beginn der Untersuchungshaft</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 11:25:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine wesentliche Änderung der Strafprozessordnung hat der Gesetzgeber vorgenommen, deren Umsetzung leider zu wünschen übrig lässt. Das Wichtigste in Kürze: 1. Ab dem 01.01.2010 gilt die Regelung (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO), dass einem Untersuchungshäftling ab Beginn der Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Die Beiordnung erfolgt durch das für die Eröffnung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDocument> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables /> <w:SnapToGridInCell /> <w:WrapTextWithPunct /> <w:UseAsianBreakRules /> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplorer4</w:BrowserLevel> </w:WordDocument> </xml><![endif]--></p>
<p><!--[if gte mso 10]><br />
<mce:style><!   /* Style Definitions */  table.MsoNormalTable 	{mso-style-name:"Normale Tabelle"; 	mso-tstyle-rowband-size:0; 	mso-tstyle-colband-size:0; 	mso-style-noshow:yes; 	mso-style-parent:""; 	mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; 	mso-para-margin:0cm; 	mso-para-margin-bottom:.0001pt; 	mso-pagination:widow-orphan; 	font-size:10.0pt; 	font-family:"Times New Roman";} --></p>
<p><!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Eine wesentliche Änderung der Strafprozessordnung hat der Gesetzgeber vorgenommen, deren Umsetzung leider zu wünschen übrig lässt. Das Wichtigste in Kürze:</p>
<p>1. Ab dem 01.01.2010 gilt die Regelung (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html"><span style="color: windowtext;">§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO</span></a>), dass einem Untersuchungshäftling ab Beginn der Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Die Beiordnung erfolgt durch das für die Eröffnung des Haftbefehls zuständige Amtsgericht, also den Richter. Wichtig ist hierbei, dass der Untersuchungshäftling nunmehr das Recht hat einen Verteidiger <strong><span style="text-decoration: underline;">seiner Wahl</span></strong> beigeordnet zu bekommen.</p>
<p>2. Mit dieser Neuregelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass gewährleistet ist, dass der Inhaftierte von Anfang an seine Rechte wahrnehmen kann.<br />
<!--[if !supportLineBreakNewLine]--><br />
<!--[endif]--></p>
<p>Legen Sie also Wert darauf, einen Anwalt Ihrer Wahl und nicht einen Anwalt den das Gericht für Sie aussucht beigeordnet zu bekommen. Ihr Anwalt sollte Ihr Vertrauen und nicht das Vertrauen des Richters genießen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Ihr Anwaltsnotdienst Mittelbaden</span></p>
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		<title>Der Pflichtverteidiger</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 22:55:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sbohnert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was ist ein Pflichtverteidiger Der Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der aufgrund einer besonderen prozessualen Situation dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet wurde.  Der Betroffene hat bereits in einem frühen Stadium Einfluss auf die Person seines Verteidigers. Finden Sie sich deshalb nicht mit der Wahl des Gerichts ab. Das Gericht wählt gerne die Verteidiger, die dem Gericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3 style="color: #9f0006;"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #800000;">Was ist ein Pflichtverteidiger </span><br />
<span style="color: #000000;"><br />
</span></span></h3>
<p><span style="color: #000000;">Der Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der aufgrund einer besonderen prozessualen Situation dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet wurde.  Der Betroffene hat bereits in einem frühen Stadium Einfluss auf die Person seines Verteidigers. Finden Sie sich deshalb nicht mit der Wahl des Gerichts ab. Das Gericht wählt gerne die Verteidiger, die dem Gericht weniger Probleme bereiten &#8211; ob dies im Interesse des Mandanten ist, ist fraglich.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"><span style="font-weight: bold;"><br />
</span></span></p>
<h3><span style="color: #800000;"><span style="font-weight: bold;">Wer hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ?</span></span></h3>
<p><span style="color: #333333;"> Der Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist nicht von der finanziellen Situation des Angeklagten abhängig. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Beiordnung immer dann, wenn es sich um einen Fall der sog. notwendigen Verteidigung handelt.</span></p>
<p>In jedem Fall lohnt ein Anruf bei dem 24-Stunden-Notdienst des Anwaltsnotdienstes Mittelbaden.</p>
<p><span style="font-weight: bold;"><br />
</span></p>
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		<title>Verkehrsunfall &#8211; Was ist zu beachten?</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Oct 2009 16:38:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das vom Gesetzgeber geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, z.B. dann, wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn z.B.   ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde. Fast jeder weiß noch, dass in einem solchen Fall ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen ist. Dass aber zunächst eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das vom Gesetzgeber geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, z.B. dann, wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn z.B.   ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde.</p>
<p>Fast jeder weiß noch, dass in einem solchen Fall ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen ist. Dass aber zunächst eine Wartepflicht, abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe besteht, ist häufig nicht bekannt; dabei könnten Sie sich strafbar machen, wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen und sogleich weiterfahren würden.</p>
<p>Hat sich innerhalb der Wartefrist niemand gemeldet, ist unverzüglich der Berechtigte von dem Schadensereignis zu verständigen, ersatzweise kann die Unfallmeldung auch bei der Polizei abgegeben werden. Dazu notieren Sie sich das Kennzeichen, die Marke, Typ und Farbe, sowie Standort des beschädigten Fahrzeuges.</p>
<p>Die baldmöglichste Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle ist die häufigere Variante, da der Geschädigte in den wenigsten Fällen bekannt ist.</p>
<p>Rechtlich ist das Verhalten nach einem Verkehrsunfall im § 142 Strafgesetzbuch (StGB) und § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.</p>
<p>Verstöße, die sich ausschließlich gegen Vorschriften des § 34 Straßenverkehrsordnung richten, stellen eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet werden kann, z.B. wenn kein Zettel hinterlassen wurde.</p>
<p>Das Gericht kann von einer Strafe nach § 142 Strafgesetzbuch absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall im ruhenden Verkehr, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.<br />
Wird der Polizei ein solcher Fall bekannt, ist sie &#8211; wie bei allen Straftaten &#8211; gesetzlich verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.</p>
<h2 class="inhaltZwischenUeberschrift"><span style="font-size: medium;">Warte- und Meldepflicht:</span></h2>
<p class="inhaltText" align="left">Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen, z. B. weil Sie gegen ein geparktes Auto gestoßen sind, so müssen Sie in jedem Fall eine angemessene Zeit warten. Wie lange, das hängt von den Umständen (z. B. Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls) ab, sollte jedoch 30 Minuten nicht unterschreiten.</p>
<p>Kommt in dieser Zeit niemand, so dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen.</p>
<p>Außerdem müssen Sie zusätzlich den anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, dass Sie am Unfall beteiligt gewesen sind. Dabei müssen Sie auch Ihre Anschrift, Ihren Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort Ihres Fahrzeuges angeben, sowie auf Wunsch die nötigen Feststellungen ermöglichen.</p>
<p>Unverzüglich bedeutet, dass Sie ohne schuldhaftes Verzögern Ihrer Meldepflicht nachkommen müssen. Ist Ihr Unfallpartner also nicht vor Ort, fahren Sie nach einer angemessenen Wartezeit auf direktem Weg zur nächsten Polizeidienststelle.</p>
<p>Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie den Anwaltsnotdienst an. Ein erfahrener Anwalt steht Ihnen hier zur Verfügung und wird Sie gegebenenfalls zur Polizei begleiten.</p>
<p><span style="color: #800000;">Ihr Anwaltsnotdienst Mittelbaden</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschützt: Wichtige Mitteilung für unsere Anwälte &#8211; Anwaltsnotdienst erfreut sich reger Akzeptanz bei Bürgern und Behörden &#8211;</title>
		<link>http://www.anwaltsnotdienst-mittelbaden.de/allgemein/wichtige-mitteilung-fur-unsere-anwalte-2/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 Aug 2009 11:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsmitteilungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Es gibt keine Kurzfassung, da dies ein geschützter Artikel ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<form action="http://www.anwaltsnotdienst-mittelbaden.de/wp-pass.php" method="post">
<p>Dieser Artikel ist passwortgeschützt. Um ihn anzusehen, trage das Passwort bitte hier ein:</p>
<p><label for="pwbox-272">Passwort:<br />
<input name="post_password" id="pwbox-272" type="password" size="20" /></label><br />
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		</item>
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		<title>Entschädigung für Gewaltopfer</title>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 11:59:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sbohnert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Opferentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewaltopfer]]></category>
		<category><![CDATA[Opfer von Gewalttaten]]></category>
		<category><![CDATA[Opferanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Opferentschädigungsgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Weißer Ring]]></category>

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		<description><![CDATA[von unserem Rechtsanwalt Kai Nissen Der Staat ist nicht in der Lage uns alle zu schützen. Die Taten von Winnenden zeigen dies nur zu deutlich. Doch auch im Alltag, nicht derart aufsehenerregend, geschehen Gewaltdelikte. Bundesweit sind es jährlich mehr als 700.000 Menschen, die Opfer solcher Delikte werden. Um den Opfern und ihre Angehörigen zu helfen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;"><span style="color: #800000;">von unserem Rechtsanwalt Kai Nissen</span></p>
<p>Der Staat ist nicht in der Lage uns alle zu schützen. Die Taten von Winnenden zeigen dies nur zu deutlich. Doch auch im Alltag, nicht derart aufsehenerregend, geschehen Gewaltdelikte. Bundesweit sind es jährlich mehr als 700.000 Menschen, die Opfer solcher Delikte werden.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Um den Opfern und ihre Angehörigen zu helfen, gibt es seit 1976 das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Anspruch auf Leistungen hat danach derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs oder dessen rechtmäßige Abwehr, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Leistungen werden insbesondere bewilligt als:</span></p>
<p class="ListenabsatzCxSpErster" style="margin: 0cm 0cm 0pt 36pt; text-indent: -18pt; mso-list: l0 level1 lfo1;"><span style="mso-fareast-font-family: Arial;"><span style="mso-list: Ignore;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">-</span><span style="font: 7pt &quot;Times New Roman&quot;;">         </span></span></span><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation;</span></p>
<p class="ListenabsatzCxSpLetzter" style="margin: 0cm 0cm 10pt 36pt; text-indent: -18pt; mso-list: l0 level1 lfo1;"><span style="mso-fareast-font-family: Arial;"><span style="mso-list: Ignore;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">-</span><span style="font: 7pt &quot;Times New Roman&quot;;">         </span></span></span><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Renten für Opfer (Grad der Schädigung [GdS] mindestens 25%) und Hinterbliebene.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Arial;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;">Doch Vorsicht, es gibt Ausnahmen!!!<br />
</strong>Leistungen sind (unter anderem dann) zu versagen, wenn der Geschädigte die Schädigung verursacht oder wenn es aus sonstigen, insbesondere in dem eigenen Verhalten des Anspruchstellers liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">An dieser Hürde scheitern häufig die <strong style="mso-bidi-font-weight: normal;">Opfer häuslicher Gewalt.</strong><br />
Ihnen wird üblicherweise vorgehalten, die ihnen bekannte Gewaltsituation nicht rechtzeitig beendet zu haben, sei es durch Rausschmiss des gewalttätigen Lebensgefährten oder Mitbewohners, sei es dadurch, selbst das Feld zu räumen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Dennoch: den Antrag sollten Sie auf jeden Fall stellen. Dies geht auch formlos. Zuständig<br />
- für Baden-Baden und Rastatt ist das Landratsamt Rastatt –Versorgungsamt-, Am<br />
<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>Schlossplatz 5, 76437 Rastatt;<br />
- für Karlsruhe Stadt und Land der Landkreis Karlsruhe –Amt für Versorgung und<br />
<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>Rehabilitation- Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-size: small; font-family: Arial;">Wenn’s denn doch nicht weiter geht? Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne. </span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Stalking &#8211; Was ist das?</title>
		<link>http://www.anwaltsnotdienst-mittelbaden.de/allgemein/stalking-was-ist-das/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 Jan 2009 12:59:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sbohnert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Häusliche Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter Stalking wird das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigung  einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Handlungsformen von Stalking: Telefonanrufe, SMS, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, Sendungen von E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten „Liebesbezeugungen“ wie Liebesbriefe, Blumen, Geschenke Bestellungen von Warensendungen im Namen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Stalking wird das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigung  einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.</p>
<p>Handlungsformen von Stalking:</p>
<table border="0">
<tbody>
<tr>
<td>
<ul>
<li>Telefonanrufe, SMS, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, Sendungen von E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten</li>
<li>„Liebesbezeugungen“ wie Liebesbriefe, Blumen, Geschenke</li>
<li>Bestellungen von Warensendungen im Namen des Opfers</li>
</ul>
</td>
<td>
<ul>
<li>Anwesenheit sowie das Verfolgen und Auflauern, zum Beispiel vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz, dem Supermarkt</li>
<li>Falschbeschuldigungen, zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin</li>
<li>Ausfragen des Bekanntenkreises</li>
<li>Sachbeschädigung</li>
<li>Beleidigung Verläumdung</li>
<li>Bedrohung/Nötigung</li>
</ul>
</td>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtliche Situation bei häuslicher Gewalt</title>
		<link>http://www.anwaltsnotdienst-mittelbaden.de/strafrecht/rechtliche-situation-bei-hauslicher-gewalt/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 21:38:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>sbohnert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Häusliche Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Häusliche Gewalt wird definiert durch körperliche und sexuelle Misshandlungen, Beschimpfungen, Demütigungen und Bedrohungen, Isolierung und ökonomische Gewalt ausgeübt an Menschen, mit denen der Täter zusammen lebt (oder gelebt hat), mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über sie auszuüben. Seit Januar 2002 bietet das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Häusliche Gewalt wird definiert durch</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>körperliche und sexuelle Misshandlungen,</li>
<li>Beschimpfungen, Demütigungen und Bedrohungen,</li>
<li>Isolierung und ökonomische Gewalt</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">ausgeübt an Menschen, mit denen der Täter zusammen lebt (oder gelebt hat), mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über sie auszuüben.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit Januar 2002 bietet das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung, kurz &#8220;Gewaltschutzgesetz&#8221; (GewSchG) genannt, in solchen Fällen Schutz.</p>
<p style="text-align: justify;">Das GewSchG findet Anwendung bei Übergriffen im sozialen Nahbereich. Dazu gehören Gewalttaten von Familienangehörigen, Bekannten, Freunden und getrennt lebende PartnerInnen. Tathandlungen können sein die Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder Drohung mit solchen Verletzungen, sowie Nachstellungen und &#8220;Stalking&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Opfer von Gewalthandlungen können zur Abwendung weiterer Verletzungen kurzfristig verschiedene zivilrechtliche Maßnahmen beantragen. Dazu gehören Schutzanordnungen, wie zum Beispiel ein Kontakt- oder Näherungsverbot in der Wohnung, am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Freizeit. Ferner kann die Zuweisung der familiären Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragt werden. Hinzu kommen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche und die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht über die Kinder und die Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechts zu erwirken. Dem Täter oder der Täterin wird auf diese Weise unmissverständlich klar gemacht, dass sein Verhalten nicht toleriert wird. Dies gilt auch bei gewalttätigen Übergriffen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Der Täter muss sich aktiv um eine Konfliktlösung ohne Gewalt bemühen. Handelt er einer gerichtlich angeordneten Schutzmaßnahme zuwider, droht im eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 4 GewSchG) und darüber  hinaus weitere  Strafverfolgung nach den Regelungen des Strafgesetzbuchs.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Kernstück des Gewaltschutzgesetzes ist die Zuweisung der Wohnung (§ 2 GewSchG), die so genannte Wegweisung bzw. der Platzverweis. Hier spielt es in der akuten Gefährdungssituation zunächst keine Rolle, ob der gewalttätige Partner Mieter oder Eigentümer der Wohnung oder des gemeinsam bewohnten Hauses ist. &#8220;Wer schlägt muss gehen &#8211; das Opfer bleibt in der Wohnung&#8221;. Auf Antrag der Verletzten kann in einer gerichtlichen Eilanordnung entschieden werden, dass ihr die gemeinsame Wohnung zumindest zeitlich befristet zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Sind Täter und Opfer miteinander verheiratet, kann die Überlassung der ehelichen Wohnung zur alleinigen Benutzung für die Zeit des Getrenntlebens bis zur Scheidung erreicht werden, wenn das Verbleiben des Täters in der gemeinsamen Wohnung eine &#8220;unbillige Härte&#8221; bedeuten würde (§ 1361b BGB).</p>
<p style="text-align: justify;">Für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gibt es eine entsprechende Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Information für Besucher von Gefangenen</title>
		<link>http://www.anwaltsnotdienst-mittelbaden.de/allgemein/information-fur-besucher-von-gefangenen/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Dec 2008 20:48:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Recht von Strafgefangenen auf Besuche ist im Strafvollzugsgesetz verankert. Die Abwicklung der Besuche, wie Besuchszeiten, Dauer der Besuche, Sonderbesuche etc. werden in den einzelnen Vollzugsanstalten jedoch in eigener Zuständigkeit geregelt. Einige Grundsätze gelten jedoch generell: Als Besucher müssen Sie einen gültigen Personalausweis, bzw. Reisepass vorlegen. Grundsätzlich darf beim Besuch nichts an Gefangene übergeben werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Recht von Strafgefangenen auf Besuche ist im Strafvollzugsgesetz verankert. Die Abwicklung der Besuche, wie Besuchszeiten, Dauer der Besuche, Sonderbesuche etc. werden in den einzelnen Vollzugsanstalten jedoch in eigener Zuständigkeit geregelt. Einige Grundsätze gelten jedoch generell:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Als Besucher müssen Sie einen gültigen Personalausweis, bzw. Reisepass vorlegen.</li>
<li>Grundsätzlich darf beim Besuch nichts an Gefangene übergeben werden.</li>
<li>Angenommen werden Gegenstände bzw. Wäsche, die im Vorfeld vom Gefangenen beantragt und von der Anstalt genehmigt wurden.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Bitte beachten Sie:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Gemäß §§ 17 und 115 Ordnungswidrigkeitgesetz kann gegen Personen, welche unbefugt einem Gefangenen Sachen übergeben oder Nachrichten übermitteln oder sich von ihm vermitteln lassen, eine Geldbuße bis zu 1000 € verhängt werden.</li>
<li>Zudem besteht die Möglichkeit solche Personen vom Besuch auszuschließen!</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><span style="color: #a70000;">Ihr </span><span style="color: #a70000;">Anwaltsnotdienst Mittelbaden</span></p>
]]></content:encoded>
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